Härtefallanträge können ab dem 08. Mai 2023 eingereicht werden
Privat Haushalte in Baden-Württemberg mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern, d.h. die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle heizen, können ab dem 08. Mai 2023 ihren Härtefallantrag stellen.
Das Verfahren soll möglichst unkompliziert verlaufen und bevorzugt online beantragt werden. Zum Online-Portal kommen Sie über diesen Link. Aber auch Papieranträge werden zugelassen.
Die Härtefallhilfe richtet sich an Privathaushalte, die im letzten Jahr zwischen dem 01.01.22 und 01.12.22 mindestens das Doppelte ihrer bisherigen Energiekosten zahlen mussten. Von diesen Mehrkosten werden 80 % erstattet im Vergleich zu einem bundesweiten Referenzpreis der jeweiligen Energieträger im Vorjahr.