Verbraucherzentrale veröffentlicht Rechner für Anspruch auf Hilfe für Heizkostenzuschuss
Nachdem der Bundesrat im Dezember 2022 staatliche Maßnahmen fürs Heizen mit Öl-, Flüssiggas und Pelletheizungen verkündet hat, warten Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf die Möglichkeit von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Die Details zur finanziellen Unterstützung sind noch nicht konkretisiert, weswegen bisher noch keine Anträge gestellt werden können. Mehr Infos zu dem Thema finden Sie hier.
Nun hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen Rechner konzipiert, anhand welchem Sie nachschauen können ob und in welcher Höhe in etwa Ihnen ein Anspruch zur Erstattung zusteht. Dazu benötigen Sie lediglich Ihre Rechnungen aus dem Jahr 2022.
Des Weiteren weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg darauf hin, dass die Ansprüche nur nach Antragstellung geltend gemacht werden können. Diese können aber, wie oben schon erwähnt, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantragt werden.
Um zum Rechner der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu gelangen klicken Sie hier.
Foto: Verbraucherzentrale