Für Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach gibt es im Jahr 2024 eine gesetzliche Änderung:
Nach eineinhalb Jahren sinken ab 1. Februar 2024 die Vergütungssätze wieder.
Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung um ein Prozent. Eine weitere Neuerung betrifft den für das Jahr 2023 auf null Prozent abgesenkten Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen – in den Jahren zuvor galt der allgemeine Steuersatz mit 19 Prozent.
Dieser Steuervorteil aus dem vergangenen Jahr wird dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium bereits im Herbst 2023 bestätigte
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